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Mühldorf / Wachau
Gemeindeentwicklung
 
Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan
 
Weltkulturerbe, Naturschutzdiplom
 
Kann Mühldorf wieder ein Vorbild werden?

 
Eine Gemeinde ist kein statisches Gebilde, sondern ist immer Änderungen unterworfen und muss sich in die Zukunft weiter entwickeln. Allerdings ist keine beliebige Entwicklung möglich, da die Orte ja schon existieren und historisch entstanden sind. Auch die Rahmenbedingungen haben sich immer wieder geändert und werden dies auch in Zukunft tun. So ist eine weitsichtige Planung notwendig, die alle Möglichkeiten ausschöpft, die heute gegeben sind. So sind alle gefordert, sich an der Planung zu beteiligen und die Entwicklung mit zu tragen.
 
Natürlich bringt so eine Entwicklung ihre Probleme mit sich und es treffen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander. Die Interessen einzelner haben ihre Grenzen in der Nachhaltigkeit für die Zukunft und an den Grenzen anderer.
 
Die Gemeinde hat nun eine Änderung des Flächenwidmungsplanes auf den Weg gebracht. Dadurch sind auch so einige unbewältigte Probleme aus der Vergangenheit aufgetaucht. Diese müssen aber vorher gelöst werden, wenn es auch Zeit und Mühe kosten wird, bevor ein zukunftsweisender Flächenwidmungsplan erstellt werden kann. Alles andere bringt nur böses Blut in die Gemeinde und verhindert möglicherweise eine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung. Ein schneller Gewinn von ganz wenigen dient niemand. Nicht einmal, wenn sie darüber nachdenken, denen, die diesen schnellen Gewinn anstreben.
 
Nun will ich einige Problemstellen aufzeigen und soweit möglich, Gedanken zu Lösungsansätzen einbringen. Diese Aufstellung wird sicher nicht vollständig sein.
 
Wenn wir als Gemeinde die Probleme eigenverantwortlich lösen, dann kann Mühldorf wieder ein Vorbild sein.
 
Mühldorf Kirche Bild 1
Aufgenommen am 5. Juni 2010
 
Genießen Sie zur Einstimmung diesen Blick, wer weiß, wie lange er noch möglich ist. Mühldorf ist ja nicht „rein zufällig“ auch als Weltkulturerbe aufgenommen. Dies ist aber nicht als reines Marketinginstrument zu sehen, sondern zeichnet das aus, was uns unsere Vorfahren hinterlassen haben und bedeutet für uns die Verpflichtung, es sorgsam gepflegt an unsere Kinder weiter zu geben.
 
Mühldorf Blick von der Bärenwand Bild 2
Aufgenommen am 30. August 2005
 
Mühlldorf von der Bärenwand aus gesehen.
 
Obwohl nur wenige Jahre her, so ist es schon nicht mehr möglich, dieses Bild nochmals zu machen und diesen Blick zu sehen. Für immer verändert. Habe so gewisse Zweifel, ob es das wert war.
 
Mühldorf Ötz Bild 3
Aufgenommen am 22. September 2010
 
So stellt sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche heute dar.
 
Jedem, der jetzt sagen sollte, „was interessiert mich die Aussicht“, muss bewußt sein, dass man den Status Weltkulturerbe auch wieder aberkannt bekommen kann. Dies betrifft aber dann die ganze Gemeinde.
 
Damit aber nicht genug. Die Frage, wann die Umwidmung der landwirtschaftlichen Fläche in Bauland erfolgte und wie es mit der Baugnehmigung aussieht, ist von der Gemeinde bis heute nicht beantwortet. Allerdings hätte sie uns laut Rechte des einzelnen Bürgers, Einsicht in ein rechtswirksames örtliches Raumordnungsprogramm gewähren müssen. Auch wenn wir davon ausgehen, dass da alles seine Richtigkeit hat, haben wir dann noch die Straße, die am Neubau vorbei, weiter durch landwirtschaftliche Flächen führt. Diese Straße soll erst in der aktuellen Änderung des Flächenwidmungsplanes als solche gewidmet werden. Gleichzeitig dient sie aber in der Änderung unter Punkt 42 als Argument, weitere landwirtschaftliche Flächen als Bauland zu widmen.
 
Sie können sich im NÖatlas selbst von dieser Gegebenheit überzeugen. Wenn man die Angaben des Landes Niederösterreich zur Änderung des Flächenwidmungsplans berücksichtigt, kann man dies schon als relativ dreist sehen.
 
Laut Änderung des Flächenwidmungsplanes könnten aber schon bei der vorhergehenden Widmung, wie auch jetzt, schon Kriterien bestehen, unter deren Voraussetzung der Flächenwidmungsplan nicht geändert werden darf. Da besteht möglicherweise schon ein größeres Problem. Warum dies vom beteiligten Raumplaner nicht gelöst wurde, ist bisher ungeklärt. Als weiterer Problempunkt bei diesen Flächen ist eine landwirtschaftliche Fläche, die von Bauland und Freihaltefläche begrenzt ist, zu sehen. Wenn die Freihaltefläche in Bauland umgewidmet wird, ist die landwirtschaftliche Fläche mit Fahrzeugen nicht mehr erreichbar. Ein Weg müsste jetzt berücksichtigt und gewidmet werden. Über den Sinn, Bauland zwischen landwirtschaftliche Flächen zu schieben, hätte man eigentlich vorher nachdenken müssen, denn laut dem Land Niederösterreich, sind Flächen nicht einzeln zu betrachten.
 
Probleme an dieser Stelle hätten sich leicht vermeiden lassen, wenn man diese bebauten Flächen in ein Gesamtkonzept gestellt hätte. Entweder alles, in Zusammenhang mit einem Bebauungsplan, entsprechend zu widmen oder nichts. Vor allem auch keine Tatsachen zu schaffen.
 
Wie könnte man die Probleme lösen? Wie vor Jahren schon gesagt wurde, dass hier nichts mehr gebaut wird, also auch nichts mehr umwidmen. Nicht gewidmete Straße einfach wieder in landwirtschaftliche Fläche umwandeln. Offenlegen, dass im jetzt gültigen Flächenwidmungsplan die bebauten Flächen entsprechend gewidmet sind und Baugenehmigungen vorliegen. Wenn dies nicht zutreffen sollte, Konsequenzen ziehen.
 
Eine weitere Problemregion liegt zwischen „Johannes“ und „Weißem Kreuz“ in Niederranna.
 
Mühldorf Weißes Kreuz 1
Aufgenommen am 8. April 2007
 
Mühldorf Weißes Kreuz 2
Aufgenommen am 9. April 2008
 
Mühldorf Weißes Kreuz Weg
 
An dieser Stelle geht es um die rot umrandete Fläche und den schwarz eingezeichneten Weg. Sowohl im Hinblick auf den Weltkulturerbestatus als auch bezüglich der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde ist das Bebauen dieser Fläche als sehr kritisch zu beurteilen. Es verändert den Ort nachhaltig und zerstört unwiederbringlich die Ortsansicht. Darüber könnte man zur Not noch diskutieren, auch wenn jedem, der dafür ist, die Konsequenzen klar sein müssen. Allerdings ist dann zu fragen, wieweit es zulässig und zu verantworten ist, die Konsequenzen allen aufzuerlegen. Dies ist schon mehr als sehr bedenklich, aber es ist nur ein kleinerer Teil der Probleme an dieser Stelle.
 
Nicht vertretbar ist, dass der Weg, Pazelle 79/15 in der Änderung des Flächenwidmungsplans verschwindet. Um dies zu unterstützen, ist er von der Gemeinde praktisch gesperrt und wird Schritt für Schritt unbenutzbar gemacht. Dieser Weg besteht seit Jahrhunderten und ist durch eine eigene Pazelle abgesichert und hat natürlich auch einen Straßennamen „Beim weißen Kreuz“
 
Auf einem Gemälde von 1821 zu sehen.
 
Natürlich auch auf dem NÖatlas, sowie auf allen Gemeindekarten, Wanderkarten und vielen überregionalen Karten zu sehen. Somit ist dieser Weg von seiner Art wie auch von seiner Geschichte her, nicht verhandelbar. Ganz davon abgesehen, wenn die Fläche bebaut werden soll, so ist ja auch eine Zufahrt nötig.
 
Mühldorf Weißes Kreuz 3 Mühldorf Weißes Kreuz 4
Aufgenommen am 22. September 2010 Aufgenommen am 22. September 2010
 
Beim Johannes in Niederranna Beim weißen Kreuz. Wenn verbaut wird, werden Sie auch die Burg von dieser Stelle aus nicht mehr sehen können.
 
 
Mühldorf Weißes Kreuz 5
Aufgenommen am 22. September 2010
 
Hier sehen Sie schon sehr schön, dass der Weg zuwachsen soll. Links sehen Sie aber auch schon das nächste Problem. Zäune, direkt an der Weggrenze und eine Hütte. Hier ist Grünland! Auch schon wieder Tatsachen geschaffen. Diese Flächen sollen erst mit der Änderung des Flächenwidmungsplans als Bauland ausgewiesen werden. Da es kein einheitlich durchgehender Zaun ist, ist davon auszugehen, dass die bisherige Parzelle 79/11, aufgeteilt wurde. Dann ist aber laut Bauordnung ein Streifen für den Weg abzutreten, bzw. zur Verfügung zu stellen. Die hier aufgezeigten Tatsachen, werden an anderer Stelle noch eine sehr hohe Bedeutung erlangen.
 
Als wenn das nicht schon genug wäre. Laut Aussage unseres derzeitigen Bürgermeisters, braucht er Baugründe, weil sonst die „Jungen“ in Mühldorf nicht bauen können und weg ziehen. Dazu bräuchte man aber keine Baugründe im Internet anbieten. Vor allem nicht Baugründe mit dem Weg und mit „Burgblick“, längstens bis alles zugebaut ist und vor allem, solange es kein Bauland ist.
 
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Und vor allem, sie nicht verkaufen. Da soll wohl jemand unter Druck gesetzt werden, die Änderung des Flächenwidmungsplans zu genemigen. Genausowenig nachvollziehbar ist, wie sich der Planer Dr. Herbert Schedlmayer von Schedlmayer Raumplanung ZT GmbH, auf solche Sachen einlassen konnte.
 
Wenn Sie mit obigen Worten oder Kombinationen davon, Suchmaschienen befragen, so werden Sie auf jede Menge Grundstücks- und Hausangebote stoßen.
 
Nicht weniger schockierende Fakten gibt es im Kernbereich von Ötz.
 
Ötz 1
Aufgenommen am 2. Oktober 2010
 
Hier geht es um die Kreuzung als Folge eines illegalen Baus im Ort. Die Illegalität des Baus wurde uns von derzeitigen Bürgermeister bestätigt. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang das Wegkreuz.
 
Ötz 1
 
Aufgenommen am 2. Oktober 2010
Bei diesem Wegkreuz ist ein Vermessungszeichen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen. Das Vermessungszeichen liegt auf diesem Bild etwas rechts vom Wegkreuz. Aber es geht nicht um Zentimeter.
 
Ötz 3
Aufgenommen am 2. Oktober 2010
 
Kennzeichnung des Vermessungszeichen.
 
Ötz 4
Aufgenommen am 2. Oktober 2010
 
Ein Blick auf den Straßenverlauf links vom Vermessungszeichen. Die östliche Grenze der Parzelle 298 (hier im Bild ist Osten rechts) verläuft etwas östlich vom Vermessungszeichen. An die Parzelle 298, eingezäunt grenzt im Osten die Parzelle 574/2 Weg.
 
Ötz 4
 
Das Bild mit der sehr restriktiv eingezeichneten Grundsücksgrenze. Im Grund liegt die Grenze noch weiter rechts. Aber schon jetzt ist von der Straße praktisch nichts mehr zu sehen. Auch die Parzelle Weg ist nicht vollständig zu sehen. Die bisher für die Straße genutzte Fläche beträgt an dieser Stelle, vorsichtig gerechnet, über 200 m2.
 
Diese Situation ist auch sehr schön im NÖatlas zu sehen. Die angrenzende Parzelle 574/2 Weg, 311 und 312 sind im Katasterplan von einer Geraden und nicht von einem Kreisbogen begrenzt.
 
In der geplanten Anderung des Flächenwidmungsplans ist diese Situation unter Punkt 44 aufgeführt. Als Begründung wird angegeben. Wörtliches Zitat. Festlegung einer Verkehrsfläche auf Kosten von Bauland-Wohngebiet. In diesem Bereich soll eine Abtretung erfolgen, sodass das daran anschließende Siedlungsgebiet problemlos erschlossen werden kann.
 
Sie können sich gerne an der Suche nach dem daran anschließenden Siedlungsgebiet im NÖatlas beteiligen. Wenn Sie es finden, lassen Sie es uns wissen. Es wird aber sehr schwer, den weder der Planer, Dr. Herbert Schedlmayer, noch der Bürgermeister oder sonst jemand aus der Gemeinde hat es bisher gefunden. Es geht auch nicht um eine „Abtretung“ der bisher genutzten Fläche, sondern um zusätzliche Fläche. Der Herr Bürgermeister erzählt, dass er im „Teilungsfall“ eine Abtretung von 3 m von Straßenmitte vorschreiben müßte. So steht es aber nicht in der Änderung des Flächenwidmungsplanes. Siehe Zitat. Die Straßenmitte wäre die Mitte der Parzelle Weg und somit wesentlich weniger als jetzt. Dies auch nur im Teilungsfall. Bis dahin müsste man eigentlich auf die Grundstücksgrenze. Mit allen Konsequenzen. Am Besten auch gleich die Parzelle Weg mit einzäunen. Wenn in Niederranna so gehandelt wird, dann muss es wohl auch hier so erfolgen.
 
Man macht sich natürlich so seine Gedanken, wie so falsche Angaben in die Änderung des Flächenwidmungsplanes kommen. Nach bisherigen Aussagen haben sich der Planer Dr. Herbert Schedlmayer und der Bürgermeister das ausgedacht. Da ich 2009 schon einen Nachbarn zu Besuch hatte, der wegen einer Wegverbreiterung geredet hat und in diesem Zusammenhang sagte: „Ich war noch nicht auf der Gemeinde wegen Enteignung“. Das Verhalten der Gemeinde und des Planers mag, vor diesem Hintergrund, jeder selbst beurteilen.
 
Hier jetzt eine Stelle in Ötz, die die Probleme in der Gemeinde praktisch auf den Punkt bringt.
 
Ein seit Jahren illegaler Bau, der in der Nachbarschaft schon Schäden verursacht hat. Er ist der Gemeindeverwaltung seit Jahren bekannt. Nach meinen bisherigen Informationen wird eine Nachgenehmigung nicht vollkommen von der Hand gewiesen. Es geht um einen „Buspark und -wendeplatz. Etwa 600 m2 aspaltiertes „Grünland“, dass auch nach der geplanten Änderung des Flächenwidmungsplans als Grünland ausgewiesen wird. Abgesehen von der fehlenden Widmung, gibt es mehr als einen Grund aus der Bauordnung, warum dies genehmigt werden muss. Auch die Hanglage ist nicht unproblematisch. Wenn da etwas abrutscht, kann der im Tal fließende Bach verschüttet werden. Was dies bedeutet, kann sich jeder leicht selbst ausmalen. Wenn so ein Damm nicht schnell genug entfernt wird und er selbst bricht, kann man den Marktkern von Mühldorf vergessen. Das Hochwasser im letzten Jahr sollte eigentlich eine Warnung sein. Ich würde jedenfalls keine Verantwortung für die Sicherheit übernehmen.
 
Ötz 5
Aufgenommen am 18. September 2009
 
Das Haus links im Bild hat schon Feuchteschäden. Wiederholte vorsprache bei der Gemeinde haben bisher zu keinem Erfolg geführt.
 
Ötz 6 Ötz 7
Aufgenommen am 18. September 2009 Aufgenommen am 18. September 2009
 
Nachsicht an dieser Stelle ist sicher nicht angebracht und auch nicht zu vertreten. Auch im Hinblick auf die schon aufgetretenen Schäden.
 
Ötz 8
Ötz 9
Aufgenommen am 18. September 2009
Aufgenommen am 18. September 2009
 
Diese Straße, obwohl öffentlich, ist als „Betriebs- gelände“ beschildert. Die Gemeindeverwaltung hat bisher nichts dagegen unternommen. Vom Anrainer wurde einer Verbreiterung um nur 30 cm für eine bessere Zufahrt zum nächsten Hof, nicht zuge- stimmt.
 
Ist schon fast müßig zu erwähnen, dass weder die Gemeinde bezüglich der Aufstellung der Straßenbe- leuchtung noch der Nachbar bezüglich der Schild- anbringung auf unserem Grund gefragt hat.
 
Vielleicht soll ja dieser illegale Bau das zu erschließende Siedlungsgebiet von Punkt 44 der Änderung des Flächenwidmungsplans sein? Dann wäre die Enteignung durch die Gemeinde, wie von dem Nachbarn 2009 erwähnt, kein verschrobenes Gedankengut, sondern möglicherweise Gemeindepraxis. Hoffen wir nur, dass sich dies nich bestätigt und Fehler aus der Vergangenheit vom Bürgermeister als 1. Bauinstanz der Gemeinde und dem Gemeinderat als 2. Instanz zügig behoben werden und vor allem in Zukunft nicht mehr gemacht werden.
 
Solche Problemfälle, wie auch viele weitere, hätten sich ganz leicht vermeiden lassen, wenn die Gemeinde sich wirklich für alle Bürger einsetzt und ihre Aufgaben erfüllt. Wenn aber illegale Sachen geduldet werden und Geschädigte keine Unterstützung erfahren, dann sind Probleme vorprogrammiert. Diese Situation ist auch nicht plötzlich entstanden. Schon vor Jahren hat die Gemeinde versucht, von uns etwas zu kaufen und zumindest nach deren Aussage, an einen anderen Gemeindebürger zu verkaufen. Ein plausibler Grund, warum sich die Gemeinde dazwischen schaltet, konnte nicht genannt werden. Der An- und Verkauf von Immobilien gehört sicher nicht zu den Kernaufgaben einer Gemeinde.
 
Die Frage, warum wir uns so für Mühldorf engagieren, ist leicht zu beantworten. Zum einen ist es die Liebe zur Heimat und einen ungewöhnlichen Ort. Was aber wohl gleich schwer wiegt, ist der Platz, an dem wir wohnen. Der größte Wunsch des vorhergehenden Eigentümers, Anton Wurz, ehemaliger Bürgermeister und von den Nazis wegen seiner politischen Einstellung zweimal inhaftiert, war, dass das Anwesen zusammen bleibt. Meine Eltern konnten sich nicht alles auf einmal leisten. So ist er über sämtliche Schatten gesprungen und hat ihnen einen Teil verkauft. Erst nach seinem Ableben, konnten ihm meine Eltern den Wunsch erfüllen. In dieser Tradition und in seinem Andenken wollen wir seinen Wunsch und den Wunsch meiner Eltern weiter ehren und weiter geben. Auch in diesem Andenken können wir vor Missständen nicht einfach schweigen. Der Vorbesitzer ist dafür sogar ins Gefängnis gegangen.
 
Über Ergebnisse einer etwaigen Raumverträglichkeitsprüfung ist mir bisher nichts bekannt.
 
Schon an diesem kleinen Beispiel wird deutlich, dass die Planung in einer Gemeinde ein sehr komplexes Thema ist. Allerdings werden die Gemeinden dabei nicht alleine gelassen. So ist es mittlerweilen üblich, die Hilfe eines Raumplaners in Anspruch zu nehmen, obwohl dies, mit den heutigen Möglichkeiten der digitalen Pläne und des Internet, wohl auch gemeindeintern gemacht werden könnte. Vor allem aber sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und umfangreichen Publikationen des Landes Niederösterreich als Hilfen anzusehen. So möchten wir hier einiges aufführen, auch wenn diese Liste nicht vollständig sein kann. Es gibt da sicher noch einiges mehr. Diese Links sollen aber ermöglichen, sich etwas mit der Problematik und den Verfahren vertraut zu machen.
 
Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz von 1976 mit Novellen
 
Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz vom 2. März 2005
 
Niederösterreichische Bauordnung vom 1996 mit Novellen
 
Niederösterreichische Bauordnung kurze Einführung vom Land Niederösterreich
 
Generelle Untersuchung der landschaftlichen Verträglichkeit von
Siedlungserweiterungen in der Wachau
bei der auch unser derzeitiger Bürgermeister Ing. Manfred Hackl, mitgearbeitet hat
 
Beim Amt der NÖ Landesregierung Raumordnung und Regionalpolitik sind viele Infos zur örtlichen Raumordnung zu finden. Es gibt die Unterkategorien Plandokumente, Verfahren, Einflussfaktoren für die Widmung und Rechtsfolgen der Flächenwidmung. Die einzelnen Punkte sind immer auf ein bis zwei Seiten leicht verständlich erklärt.
 
Mit der Ausarbeitung der Änderung des Flächenwidmungsplanes ist Dr. Herbert Schedlmayer von Schedlmayer Raumplanung ZT GmbH, betraut. Er hat zwar für bisherige, offensichtliche Planungsfehler mündlich die Verantwortung übernommen, aber bisher fehlt die schriftliche Bestätigung und der Nachweis der Fehlerbehebung.
 
Weitere Mängel und Fehler und Problemstellen, soweit mir diese bekannt sind, werden Schritt für Schritt hier dargestellt werden. Das geht vom illegalen Bau über das Verschwindenlassen von Parzellen, selektiver Gesetzesanwendung und/oder Drohung bis zum Gedankengut „war noch nicht auf der Gemeinde wegen Enteignung“.
 
Wie unser Bürgermeister ausgeführt hat, ist die Widmung von Bauland notwendig, damit junge Gemeindebürger in der Gemeinde auch bauen können und nicht weg ziehen.
 
Sehen Sie selbst: Grundstück für Einfamilienhaus - 3622 - Mühldorf/Spitz/Wachau Es ist schon fast müßig zu erwähnen, dass dieses Grundstück noch landwirtschaftliche Fläche ist und erst bei der jetzigen Änderung des Flächenwidmungsplanes als Bauland gewidmet werden soll. Im Internet können Sie noch viele weitere Angebote finden.
 


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Diese Seite wurde am 26. Oktober 2010 erstellt
und am 18. November zuletzt bearbeitet.