|
|
Bild aufgenommen am 7. April 2013 |
|
Unsere Madonnenstatue für das geplante „Marterl“. |
|
|
Schon seit vielen Jahren planen wir ein Marterl in unserem Garten in Ötz. Um Ostern 2013 haben wir nun endlich eine Madonnenstatue gefunden die wunderschöne ist, wetterfest und auch noch erschwinglich war. |
|
Jetzt können wir mit der konkreten Planung anfangen und hoffen, auch eine Genehmigung zu bekommen. Wie es sich zur Zeit darstellt, ist es notwendig, eine baubehördliche Bewilligung zu erwirken, da dann das Bauvorhaben von einem Sachverständigen begutachtet wird. |
|
Laut der Broschüre Baurecht des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung sind Marterln Bewilligungs- und Anzeigefreie Bauvorhaben. Aber in unserem Fall geht eine Juristin des Lande NÖ davon aus, dass ein Marterl eine bauliche Anlage ist und gemäß § 14 Abs. 2 der NÖ Bauordnung bewilligungspflichtig ist (Errichtung von baulichen Anlagen, durch welche Gefahren für Personen ..., entstehen könnten. Allerdings widerspricht diese Ansicht § 17 Abs. 10 der NÖ Bauordnung. Denke, es wird noch eine sehr interessante Angelegenheit. Wir sind aber trotzdem zuversichtlich, unser Vorhaben in absehbarer Zeit verwirklichen zu können. |
|