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Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind Fast- und
Abstinenztage. Der katholische Christ beschränkt sich an
diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und
verzichtet auf Fleischspeisen (Abstinenz). |
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Jeder Christ soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage jährlich, womöglich am Ende der österlichen Bußzeit, ein für ihn spürbares Geldopfer für die Hungernden und Notleidenden geben. |
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Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt (z. B. Erscheinung des Herrn, Aufnahme Mariens in den Himmel). Zum Freitagsopfer ist jeder Katholik vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende verpflichtet. Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen haben: Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist; spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln; Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not brüderlich geteilt werden. Auch eine andere spürbare Einschränkung im Konsumverhalten ist denkbar. Das Zeugnis eines gemeinsamen Freitagsopfers hat zudem seinen besonderen Wert. Kirchliche Häuser, Ordensgemeinschaften und geistliche Vereinigungen können hier ein Beispiel geben. Dem Sinn des Freitagsopfers entsprechen auch: Gebet und andere Frömmigkeitsübungen, eine wirkliche Einschränkung und der Dienst am Nächsten. |
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Das Bußsakrament ist das vom Herrn gestiftete Sakrament
der Versöhnung, Bei allen schweren Sünden ist sein Empfang
unerlässlich. Unter schwerer Sünde versteht die Kirche, dass
sich der Christ in wichtiger Sache bewusst und frei gegen
Gottes Willen und Ordnung entscheidet, wie sie in der Kirche
verkündet werden; denn durch solches Tun wendet er sich von
Gott und der Gemeinschaft der Kirche ab. |
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Bußgottesdienste sollen im Leben jeder Gemeinde einen festen Platz haben. Im Advent und in der österlichen Bußzeit sollen sie der entfernteren Vorbereitung auf die kommenden Hochfeste dienen. Bußgottesdienste haben so einen eigenständigen Charakter. Sie sind aber kein Ersatz für das Bußsakrament. |
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Ein katholischer Christ ist verpflichtet, an jedem Sonntag
und gebotenen Feiertag die Hl. Messe mitzufeiern. An Sonn-
und Feiertagen ohne schwerwiegenden Grund die
Eucharistiefeier zu versäumen, ist eine ernsthafte Verfehlung
vor Gott und der Kirche. |
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An Ostern feiert die Kirche in der Freude des neuen Lebens
gemeinsam das große Fest der Erlösung: Tod und
Auferstehung des Herrn. Darum soll jeder Christ wenigstens
ein Mal im Jahr, und zwar in der österlichen Zeit
(Aschermittwoch bis Pfingstsonntag) in voller Weise an der
Eucharistiefeier teilnehmen, indem er auch zum Tisch des
Herrn geht. |
Diese "Weisungen zur Bußpraxis, zur Sonntagsfeier und zur Osterkommunion" des Bamberger Erzbischofs, Prof. Dr. Ludwig Schick, haben wir im April 2003 als Aushang in den Nürnberger Kirchen St. Martin und Frauenkirche gesehen. |